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Stand April 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Bootsvermietung (Kanushop Hexenwinkel, Herr Werner Gratza, Schweizer Straße 10 in 75446 Wiernsheim)

Liebe Kanufreunde, wir freuen uns, Sie als Kunden begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen bei Ihrer Tour viel Spaß. Bitte beach-ten Sie beiliegende Bedingungen:

1. Vertragsschluss

Die Überlassung von Booten und sonstigen Ausrüstungsgegenständen begründet den Abschluss eines
Mietvertrages. Der Mietvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden.

Bei Gruppen (Vereinen, Schulklassen, Firmen) haftet die jeweilige Institution bzw. der Anmelder für
alle vertraglichen Verpflichtun- gen sämtlicher Teilnehmer gesamtschuldnerisch neben diesen, soweit
diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen wurde.

2. Stornierung

Ein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht bei Mietverträgen steht dem Kunden nicht zu. Auch bei Fernabsatzverträgen (Ver-tragsschluss über das Telefon, Internet oder Fax) gibt es kein solches Rücktrittsrecht, da Gegenstand des Vertrages, auf einen bestimmten Termin zu erbringende Leistungen zur Freizeitgestaltung sind, vgl. § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB.

Wir räumen dem Kunden jedoch ein vertragliches Rücktrittsrecht ein. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag bis 2 Wochen vor dem Erfüllungstermin wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25 % des Gesamtpreises erhoben. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor dem Tag des Mietbeginns werden 70 % des vereinbarten Gesamtmietpreises fällig, bei noch kurzfristigerer Stornierung bzw. Nichtinanspruchnahme der Buchung wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % erhoben.

Kann im Falle des Rücktritts durch den Kunden die Mietsache für den ganzen Mietzeitraum anderweitig vermietet werden, so fällt lediglich ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 20,00 € an. Ist eine teilweise anderweitige Vermietung möglich, errechnet sich das Rücktrittsentgelt nur aus dem Betrag, der sich nach Abzug der anderweitigen Mieteinnahmen ergibt.
Der Kunde hat, sofern Stornokosten erhoben werden, die Möglichkeit, einen Nachweis zu führen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

Eine Übertragung der Buchung auf andere Personen ist zulässig.

Schlechtes Wetter und damit einhergehende Unannehmlichkeiten begründen kein kostenloses Rücktrittsrecht.

Eine Stornierung seitens des Veranstalters kann erfolgen falls Touren mit Mindestteilnehmerzahlen angeboten werden, die Teil-nehmerzahl aber nicht zustande gekommen ist. Ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich besteht hierfür nicht.

Im Falle einer Mindestpegelunterschreitung auf der Enz zwischen Vaihingen und Bietigheim ist es dem Anbieter möglich die ge-buchte Tour ohne weitere Begründung zu stornieren oder einen Kanuguide zu Begleitung der Tour bereit zu stellen. Die pauschalen Kosten für einen Tourbegleiter belaufen sich auf 120€. Anspruch des Kunden auf finanziellen Ausgleich gibt es hierfür nicht. Maßgeblich für diesen besonderen Fall sind die Enzverordnungen des Landratsamtes Ludwigsburg. Gültig ab einen Pegel Vaihingen unter 65cm (Vortagespegel !).

3. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt entweder vorab zu dem vertraglich vereinbarten Termin durch Überweisung auf unser Firmenkonto oder durch Absprache bei Mietbeginn in bar.

4. Verhalten in der Natur

Es wird gebeten, jegliche Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenwelt zu vermeiden. Dazu zählt selbstverständlich, dass Müll in der Landschaft nicht zu hinterlassen ist. Die Übernachtung im Freien ist nur auf ausgewiesenen Camping- und Biwakplätzen erlaubt.

5. Pflichten des Mieters

Den Mietern und Nutzern der Boote wird das Tragen von Schwimmwesten dringend angeraten. Für alle Teilnehmer ist das Tragen einer Schwimmweste Pflicht. Die Schwimmwesten werden durch uns ausgegeben.
Die von uns bereitgestellten Boote und Materialien sind pfleglich und nur für den bestimmungsgemäßen Zweck zu verwenden.

Es ist verboten bei einer Kanutour, andere Kanus während der Fahrt anzuhalten, zu rammen, abzudrängen, zum Schaukeln oder Kentern zu bringen oder das Kanu und/oder seine Insassen in sonstiger Weise in der Fahrt zu behindern. Der Mieter hat alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Stromschnellen, Wehren o.ä. sind exakt zu befolgen. Es besteht vor und während der Touren Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts.

Für den Verlust oder durch den Kunden schuldhaft verursachte Beschädigungen der gemieteten oder bereitgestellten Sachen, ist der Kunde uns gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, soweit dieser nicht ursächlich durch ein Verschulden vom Hexenwinkel oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Ber-gungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer).

6. Haftung

Die vertragliche Haftung des Kanushops Hexenwinkel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen des Mietpreises beschränkt.

  1. Soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
  2. Der Kanushop Hexenwinkel einen dem Mieter/Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

7. Obliegenheit des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Unterbleibt dies schuldhaft, sind Ansprüche auf Rückerstattung und/oder Schadensersatz ausgeschlossen.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Mietvertrages gegenüber dem: „Kanushop Hexenwinkel, Herr Werner Gratza, Schweizer Straße 10 in 75446 Wiernsheim“ geltend zu machen.

Ansprüche des Mieters und aller Teilnehmer gegenüber dem Kanushop Hexenwinkel, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Mieters/Teilnehmers aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Mietende.